Bagger- & Erdarbeiten

Zuverlässige Erdarbeiten & Baggerarbeiten

Wenn große Mengen Erde bewegt werden müssen, sei es aufgrund von Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau, dem Bau von Wegen und Parkplätzen oder dem privaten Poolbau, werden professionelles Gerät und die entsprechenden Fachkenntnisse benötigt.

Durch unsere modernen und hocheffizienten Maschinen verschiedener Leistungsstärken stellt es für uns kein Problem dar, alle Größen an Erdmassen für Sie zu transportieren.

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Fragen rund um das Thema Baumservice mit Arbeitsbühne

Das Ausheben von Baugruben und die damit entstehenden Kosten richten sich nach drei wichtigen Kriterien:

1. Die Baugrunduntersuchung

Mit einer Baugrunduntersuchung/Geologisches Gutachten, können Sie sich viele Sorgen ersparen. Die Baugrunduntersuchung gibt Ihnen Gewissheit und Sicherheit über die Beschaffenheit des Untergrunds, den gegebenen Wasserverhältnissen, der Tragfähigkeit und Art des Bodens, eventuell früher vergrabene nicht offensichtliche Bauabfälle, mögliche Altlasten und enthält zu Ihrem Neubau eine fundierte Gründungsempfehlung. Dabei werden schon wichtige Kostenfakten aufgedeckt und sie sparen sich unangenehme Überraschungen.

2. Aushubsumfang

Die Kosten werden durch die Größe der Baugrube (also durch die Größe der Bodenplatte, beziehungsweise der Größe des Kellers) mit benötigtem Arbeitsraum und vorgeschriebenem Böschungswinkel bestimmt. Ebenso aber auch davon, wie tief in die Erde der Neubau in das Grundstück geplant wird.
Dabei sollte beachtet werden, dass die Baugrube nicht nur ausgehoben und abgeböscht wird, sondern auch der angefallene Aushub fachmännisch abtransportiert und einer Wiederverwendung oder Entsorgung zugeführt wird. Als Spezialist für Abbruch und Erdbauarbeiten kennen wir uns bestens mit der Entsorgung von Erdaushub- und Baustellenmaterial aus und übernehmen den Abtransport fachmännisch.

3. Die Bodenanalyse nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und VwV Boden

Die Entsorgung von Erdaushub ist oft unumgänglich, denn Bodenaushub eignet sich wegen seiner Setzungsgefahr nur bedingt zum Wiedereinbau. Oft ist das Erdmaterial auch zu steinreich oder lehmhaltig, um den Gartenbereich oder eine landwirtschaftliche Ackerfläche aufzuwerten. Wenn Bodenmaterial also nicht auf der Baustelle wiederverwertet werden kann, ist die Abfuhr und Entsorgung auf eine Erddeponie mit einzurechnen.

Damit die Deponie die Erde annehmen darf, benötigt man eine Bodenanalyse die bereits mit der Baugrunduntersuchung entnommen werden kann. Das Analyseergebnis ist dabei entscheidend. Mit der Ersatzbaustoffverordnung die am 01.08.2023 in Kraft getreten ist, werden u.a. die Parameter für Bodenschadstoffe geregelt. So ist z. B. der prozentuale Wert von geogenem (natürlich vorkommendem) Arsen ein Grund, warum die Erdmasse auf im Umkreis befindlichen Erddeponien nicht immer angenommen werden darf. Manche Deponien haben noch laufende Altverträge und nehmen deshalb nur Erdanalysen nach der alten Verordnung VwV Boden an.

Baugruben- und Gräben dürfen bis zu einer Tiefe von 1,25m ohne einen senkrechten Verbau hergestellt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt werden: Wände bei nicht-bindigen, weichen Böden nicht steiler als 1:10. Wände bei steifen, bindigen Böden nicht steiler als 1:2.

Dazu gehören:

  • Bodenabtrag
  • Erdmengenbewegung (fachsprachlich: Erdmassenbewegung)
  • Bodenverfüllungen
  • Auffüllungen und Aufschüttungen
  • Baustraßenbau
  • Bodenaushub für Gräben
  • Baggern über und unter Wasser
  • Fundamentaushub
  • Herstellung von Baugruben für Gebäude usw.

Jede Baustelle ist unterschiedlich, das gilt auch für den Tiefbau. Gerade beim Ausheben einer Baugrube kann man auf viele unterschiedlichen Bodentypen stoßen. Je nachdem wie leicht diese Bodentypen lösbar sind, können Erdarbeiten einfach oder komplexer durchgeführt werden. Manche Untergründe eignen sich nicht als Unterbau und müssen deshalb ausgetauscht und durch ein dickeres Schotterbett ersetzt werden. Die Bodentypen werden nach der neuen DIN 18915 in vereinheitlichte Homogenbereiche aufgeteilt. Die meisten Baugruben enthalten neben dem leicht lösbaren Oberboden (Bodenklasse 1/2) Boden der Klasse 3-5. Der Preis einer Baugrube richtet sich auch nach der jeweiligen Bodenklasse auf dem Grundstück. Ein Aushub in Bodenklasse 3-5 gestaltet sich deutlich einfacher und daher kostengünstiger als ein vergleichbarer Aushub in Bodenklasse 6-7 (Stein/Fels).

Die Homogenbereiche im Überblick:

  • Bodenklasse 1: fruchtbarer Oberboden – für die Gartenanlage – eignet sich nicht zum Bau
  • Bodenklasse 2: Fließende Bodenarten – Schöpfböden/Schlammböden – eignet sich nicht zum Bau
  • Bodenklasse 3: Leicht lösbare Bodenarten – versickerungsfähig – leicht lösbar – flache Böschungswinkel
  • Bodenklasse 4: Mittelschwer lösbare Bodenarten – ideal für den Bau – oft kein Bodenaustausch notwendig
  • Bodenklasse 5: Schwer lösbare Bodenarten – feste und zähe Böden
  • Bodenklasse 6: Leicht lösbarer Fels und vergleichbare Bodenarten – für Fundamente
  • Bodenklasse 7: Schwer lösbarer Fels – oft lösen sich tiefe Platten – Meißelarbeit notwendig

Auch wenn der Baugrund keine Belastungen vermuten lässt, ist bei Massen oder Mengen ab 20 m³ pro Anfallstelle eine Bodenanalyse zu erstellen. Daran sollten Sie bei der Beauftragung der Baugrunduntersuchung/geologischen Gutachten denken und gleich die Bodenanalyse nach Ersatzbaustoffverordnung und bei Erddeponien mit genehmigter Übergangsfrist nach VwV Boden BW mit beauftragen. Für große Baugruben über 500 m³ ist eine chemische Analyse immer erforderlich. Diese Ausführungsbestimmung ist je weiteren angefangen 500 m³ mit einer weiteren Probe zu wiederholen. Ab 500 m³ Bodenaushub ist zusätzlich immer ein Abfallverwertungskonzept, in dem die Analysewerte eingetragen werden, zu erstellen und den Behörden (Gemeinde/Landratsamt) vorzulegen. Für die Wiederverwertung/Entsorgung benötigen die Deponien/Annahmestellen immer eine Bodenanalyse mit Zuordnungswert, um die Erde annehmen zu können. Man unterscheidet dabei folgende Zuordnungswerte:

Nach der alten VwV Boden mit Übergangsfrist:

  • Z0 – unbelasteter Erdaushub / natürlicher Boden
  • Z0* – geogene Böden mit einem natürlich angereicherten Schadstoffgehalt wie z. B. Kupfer, Nickel, Zink. Diese dürfen nicht überall eingebaut werden, um Austräge ins Grundwasser zu vermeiden.
  • Z1, Z2 – Belastete, kontaminierte Böden der Zuordnungswerte Z1, Z2 sind Sonderdeponien zuzuführen.

Nach der ab 1.08.2023 Ersatzbaustoffverordnung gültigen Materialklassen mit ihrem Anteil an Fremdbestandteilen:

  • BM-0 ((Sand, Lehm, Ton) mit maximal 10% mineralischen Fremdbestandteilen )
  • BM-0* ((Sand, Lehm, Ton) mit maximal 10% mineralischen Fremdbestandteilen mit geringen geogenen Schadstoffen)
  • BM-F0* , BM-F1, BM-F2 und BM-F3 Für 10-50 % mineralischen Fremdbestandteilen mit jeweiligem Schadstoffanteil
  • Entsprechend wird Bodenmaterial mit mehr als 50% mineralischem Fremdbestandteil als Bauschutt angesehen

Je nach Zuordnungswert der Bodenprobe fallen unterschiedliche Entsorgungskosten auf den Deponien an.

Gerne empfehlen wir Ihnen für die Baugrunduntersuchung und Bodenanalyse einen unserer Partner, bitte sprechen Sie uns an.

Das sagen unsere Kunden

Fam. E.
Treppenaufgang
Wir sind froh, dass wir Garten Linke gefunden haben.
Philipp Ebel & Sohn GmbH & Co. KG
Moderne Hofgestaltung
Eine junge Firma, die durch ihren Arbeitseinsatz und ihrer Qualität bei der Arbeit bei uns punktet!
Hr. L.
Gartenrenovierung
Wir nutzen unseren Garten wieder und können uns auf der neugestalteten Terrasse entspannen. Danke Garten Linke, sehr gute Arbeit.
Fam D.
Gartenneugestaltung
Wir sind sehr zufrieden und finden vor allem toll, wie gut das Team von Garten Linke harmoniert. Sie haben uns unseren Traumgarten gebaut, an dem wir uns jeden Tag erfreuen. Vielen Dank!
Fr. L.
Kräuterschnecke
Die sehr gelungene Kräuterspirale ist ein Blickfang, die Kräuterernte köstlich und macht viel Freude, nochmals Danke!
Fam. A.
Sommerterrasse
Ich bin sehr zufrieden mit meinem Garten und kann Garten Linke weiter empfehlen.

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